Anhörungsbogen

aktuelle News Zumeist beginnt - zumindest aus der Sicht des Beschuldigten - der erstmalig von dem gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren Kenntnis erlangt, nach eine Strafanzeige mit der Übersendung des Anhörungsbogen an den Beschuldigten das Ermittlungsverfahren.
Mit der Übersendung des Anhörungsbogen unterbricht die Ermittlungsbehörde den Lauf der Verjährung.
Der Adressat des Anhörungsbogens ist nicht dazu verpflichtet Angaben zur Sache zu machen. Der Anhörungsbogen enthält zumeist auch schon die Angaben zur Person des Beschuldigten. Das heißt: Der Anhörungsbogen wäre ja dem Beschuldigten nicht zugegangen, wenn dort nicht die entsprechenden Adressangaben vorgelegen hätten.
In den Anhörungsbogen sind nicht die Angaben zu Beruf und Einkommen zu machen. Dem Betroffenen wird freigestellt, ob er überhaupt auf den Anhörungsbogen hin reagiert.
Es empfiehlt sich in der Regel unmittelbar nach Erhalt eines Anhörungsbogens mit einem Fachanwalt für Strafrecht Kontakt aufzunehmen.


Anhörungsbogen

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Insolvenzstrafrecht Überschuldung

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